Berichtspflicht
Berichtspflicht, ja oder nein?
Möglicherweise ist Ihr Unternehmen nach der CSRD berichtspflichtig, muss also über Themen aus den Bereichen Ökologie, Soziales und Unternehmensführung berichten – vielleicht aber auch nicht. Die Omnibus-Verordnung vom Februar 2025 hinterließ diesbezüglich sehr viele Fragezeichen …
Nachhaltigkeitsberichte sind für große, an der Börse gelistete Unternehmen im öffentlichen Interesse schon seit einiger Zeit verpflichtend. Die EU hat diese Verpflichtung auf eine Vielzahl von Unternehmen ausgedehnt – und nun wieder etwas eingeschränkt.
Derzeit gehen wir davon aus, dass Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden ab 2027 dazu verpflichtet sind, über Nachhaltigkeitsthemen laut CSRD zu berichten.
Aber ungeachtet dessen: Unternehmen, die über eine nachhaltige Strategie verfügen, sind …
– resilienter,
– kennen ihre Chancen und Risiken,
– genießen Vorteile bei der Finanzierung ihrer Pläne,
– begeistern Mitmenschen in und außerhalb ihres Betriebes und
– erfüllen rechtliche und freiwillige Anforderungen mit links.
Während also zahlreiche Menschen im europäischen Wirtschaftsraum über Berichtspflichten diskutieren, rätseln und spekulieren, bringen wir kleine, mittlere und große Unternehmen nach vorne. Mit Zuversicht, Entschlossenheit und jeder Menge Praxiserfahrung im Handgepäck.
Erste Nachhaltigkeitsberichte nach VSME (dem freiwilligen Standard für nicht börsennotierte Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen) sind bereits fertig, durften wir für engagierte, vorausschauende Unternehmen im ersten Quartal 2025 realisieren.
VSME wird sich als der Standard für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte etablieren. Ein Grund mehr, bereits jetzt Ihr Unternehmen zu stärken – mit transparenter Kommunikation Ihres nachhaltigen Engagements.

